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   BFH, 15.12.2009 - VII R 18/09   

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https://dejure.org/2009,1668
BFH, 15.12.2009 - VII R 18/09 (https://dejure.org/2009,1668)
BFH, Entscheidung vom 15.12.2009 - VII R 18/09 (https://dejure.org/2009,1668)
BFH, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - VII R 18/09 (https://dejure.org/2009,1668)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    InsO §§ 35, 96 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 811 Abs. 1
    Umsatzsteuervergütung aus Tätigkeit des Insolvenzschuldners nicht gegen vorinsolvenzliche Steuerschulden aufrechenbar

  • openjur.de

    Umsatzsteuervergütung aus Tätigkeit des Insolvenzschuldners nicht gegen vorinsolvenzliche Steuerschulden aufrechenbar

  • IWW
  • zvi-online.de

    InsO §§ 35, 96 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 811 Abs. 1
    Massezugehörigkeit eines Vorsteueranspruchs des Insolvenzschuldners aus freiberuflicher Tätigkeit während des Insolvenzverfahrens

  • Betriebs-Berater

    Umsatzsteuervergütung aus Tätigkeit des Insolvenzschuldners nicht gegen vorinsolvenzliche Steuerschulden aufrechenbar

  • Betriebs-Berater

    Umsatzsteuervergütung aus Tätigkeit des Insolvenzschuldners nicht gegen vorinsolvenzliche Steuerschulden aufrechenbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Während des Insolvenzverfahrens im Zusammenhang mit einer freiberuflichen Tätigkeit erlangter Umsatzsteuervergütungsanspruch als der Insolvenzmasse unterfallend; Freigabe eines Umsatzsteuervergütungsanspruchs

  • datenbank.nwb.de

    Umsatzsteuervergütung aus Tätigkeit des Insolvenzschuldners nicht gegen vorinsolvenzliche Steuerschulden aufrechenbar

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    USt-Vergütung aus Tätigkeit des Insolvenzschuldners nicht gegen vorinsolvenzliche Steuerschulden aufrechenbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsatzsteuervergütung aus der Tätigkeit des Insolvenzschuldners

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Während des Insolvenzverfahrens im Zusammenhang mit einer freiberuflichen Tätigkeit erlangter Umsatzsteuervergütungsanspruch als der Insolvenzmasse unterfallend; Freigabe eines Umsatzsteuervergütungsanspruchs

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Aufrechnung gegen vorinsolvenzliche Steuerschulden

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 218 Abs 1, AO § 226, InsO § 35, InsO § 36, InsO § 96 Abs 1 Nr 1, ZPO § 811 Abs 1 Nr 5
    Abrechnungsbescheid; Aufrechnung; Freigabe; Insolvenz; Insolvenzmasse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 228, 6
  • ZIP 2010, 635
  • NZI 2010, 11
  • NZI 2010, 65
  • NZI 2010, 877
  • BB 2010, 1775
  • BB 2010, 729
  • DB 2010, 655
  • DB 2010, 8
  • BStBl II 2010, 758
  • BFH/NV 2010, 1044
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.04.2005 - V R 5/04

    Umsatzsteuer bei neuer gewerblicher Tätigkeit des Schuldners im

    Auszug aus BFH, 15.12.2009 - VII R 18/09
    Auch sei es unbillig, wenn einerseits nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Hinweis auf das Urteil vom 7. April 2005 V R 5/04, BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848) von dem Schuldner begründete Umsatzsteuerschulden keine Masseverbindlichkeit darstellten und daher nicht beitreibbar seien, andererseits aber die Aufrechnung gegen in dem insolvenzfreien Bereich entstandene Guthaben ausgeschlossen werde.

    Aus dem BFH-Urteil in BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848, wonach vom Schuldner während des Insolvenzverfahrens durch Erwerbstätigkeit mit Hilfe unpfändbarer Gegenstände begründete Umsatzsteuerschulden nicht nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu den Masseschulden gehören sollen, lässt sich gegen diese gesetzlich klar vorgegebene Beurteilung nichts gewinnen, ebenso wenig daraus, dass die Zuordnung solcher Umsatzsteuerschulden zum insolvenzfreien Vermögen des Schuldners zu der allerdings unbefriedigenden Rechtslage führt, dass neue Aktiva dem Insolvenzbeschlag unterfallen, mit ihnen unmittelbar zusammenhängende - unbeschadet der umsatzsteuerlichen Anknüpfung nicht an das gezahlte (zweifellos in die Insolvenzmasse fallende) Entgelt, sondern an die erbrachte Leistung gleichsam objektbezogene (vgl. dazu Urteil in BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848) - Steuern wie die Umsatzsteuer jedoch außerhalb des Insolvenzverfahrens befriedigt werden müssen.

  • BGH, 20.03.2003 - IX ZB 388/02

    Versagung der Restschuldbefreiung; Umfang der Auskunftspflicht über Einkünfte aus

    Auszug aus BFH, 15.12.2009 - VII R 18/09
    c) Der im Streitfall strittige, vom Schuldner während des Insolvenzverfahrens im Zusammenhang mit einer freiberuflichen Tätigkeit erlangte Umsatzsteuervergütungsanspruch fällt folglich in die Insolvenzmasse (vgl. schon BGH-Beschluss vom 20. März 2003 IX ZB 388/02, Neue Juristische Wochenschrift 2003, 2167).
  • BGH, 07.12.2006 - IX ZR 161/04

    Rechtsfolgen der Freigabe und Abtretung des Kaufpreisanspruchs in einem

    Auszug aus BFH, 15.12.2009 - VII R 18/09
    Eine Freigabe eines zur Masse gehörenden bzw. künftig in diese fallenden Vermögensgegenstandes und dessen Überführung in das insolvenzfreie Vermögen des Schuldners setzt eine Willenserklärung des Insolvenzverwalters voraus, aus welcher sich unmissverständlich dessen Wille zu einem dauernden Verzicht auf die Massezugehörigkeit ergibt (vgl. BGH-Urteil vom 7. Dezember 2006 IX ZR 161/04, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2007, 845).
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 178/05

    Anspruch auf Prozesskostenerstattung in der Insolvenz des Gläubigers

    Auszug aus BFH, 15.12.2009 - VII R 18/09
    Allerdings kannte auch das bis dahin geltende Insolvenzrecht das (im Wesentlichen richterrechtlich entwickelte) Institut der Freigabe (vgl. statt aller Bundesgerichtshof - BGH -, Urteil vom 1. Februar 2007 IX ZR 178/05, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2008, 77).
  • BFH, 26.11.2014 - VII R 32/13

    Zuordnung von Einkommensteuererstattungsansprüchen zum insolvenzfreien Vermögen

    Der Senat hat in seinem Beschluss in BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336 entschieden, dass ein Umsatzsteuervergütungsanspruch, den der Insolvenzschuldner durch eine gemäß § 35 Abs. 2 InsO aus dem Insolvenzbeschlag freigegebene selbständige Tätigkeit erworben hat, nicht i.S. des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO der Insolvenzmasse geschuldet wird und das FA gegen diesen Anspruch mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden aufrechnen kann (bestätigt durch den Senatsbeschluss vom 23. August 2011 VII B 8/11, BFH/NV 2011, 2115; vgl. auch schon Senatsurteil vom 15. Dezember 2009 VII R 18/09, BFHE 228, 6, BStBl II 2010, 758).
  • BFH, 18.05.2010 - X R 11/09

    Zur Entstehung einer Masseverbindlichkeit bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit des

    bb) Nach dem BFH-Urteil in BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848 zählt die Umsatzsteuer nicht nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu den Masseschulden, wenn der Schuldner während des Insolvenzverfahrens eine neue Erwerbstätigkeit aufnimmt, indem er durch seine Arbeit und mit Hilfe von nach § 811 Nr. 5 der Zivilprozessordnung unpfändbaren Gegenständen steuerpflichtige Leistungen erbringt (zu Umsatzsteuervergütungsansprüchen als Teil der Insolvenzmasse vgl. BFH-Urteil vom 15. Dezember 2009 VII R 18/09, BFHE 228, 6).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 2014/06

    Verrechnung von Steuererstattungsansprüchen mit Masseverbindlichkeiten im Fall

    Das gilt insbesondere auch für Steuererstattungs- und Steuervergütungsansprüche, bei denen gemäß § 46 Abs. 1 AO der Vorbehalt des § 36 Abs. 1 InsO von vornherein nicht eingreifen kann (BFH-Urteil vom 15.12.2009 VII R 18/09, BFH/NV 2010, 1044).

    Hiervon ausgehend hat der BFH mit Urteil vom 15.12.2009 (VII R 18/09, BFH/NV 2010, 1044) entschieden, dass ein vom Schuldner während des Insolvenzverfahrens im Zusammenhang mit einer freiberuflichen Tätigkeit erlangter Umsatzsteuervergütungsanspruch in die Insolvenzmasse fällt, wenn er nicht vom Insolvenzverwalter freigegeben worden ist.

    Die Freigabe eines zur Masse gehörenden bzw. künftig in diese fallenden Vermögensgegenstandes und dessen Überführung in das insolvenzfreie Vermögen des Schuldners setzt eine Willenserklärung des Insolvenzverwalters voraus, aus welcher sich unmissverständlich dessen Wille zu einem dauernden Verzicht auf die Massezugehörigkeit ergibt (BFH-Urteil vom 15.12.2009 VII R 18/09, BFH/NV 2010, 1044 unter Hinweis auf das BGH-Urteil vom 07.12.2006 IX ZR 161/04, NJW-RR Zivilrecht 2007, 845).

    Allerdings konnte der BFH mit Urteil vom 15.12.2009 (VII R 18/09, BFH/NV 2010, 1044) in einem Fall, in dem keine Freigabe erfolgt war, die Frage, ob Steuererstattungsansprüche, die der Schuldner aus einer ohne Nutzung oder Verwertung zur Insolvenzmasse gehörender Vermögensgegenstände betriebenen Tätigkeit erworben hat, vom Finanzamt mit Masseverbindlichkeiten verrechnet werden könnten, ausdrücklich unerörtert lassen, da das Finanzamt in dem zu entscheidenden Fall eine solche Verrechnung nicht vorgenommen hatte.

  • BFH, 18.12.2019 - XI R 10/19

    Steuerrechtliche Folgen der Verpflichtung des Insolvenzverwalters zur Abgabe

    bb) Die Freigabeerklärung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, aus der sich unmissverständlich der Wille zu einem dauernden Verzicht auf die Massezugehörigkeit ergibt (vgl. BFH-Urteil vom 15.12.2009 - VII R 18/09, BFHE 228, 6, BStBl II 2010, 758, Rz 6; Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 07.12.2006 - IX ZR 161/04, Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht --ZInsO-- 2007, 94, Rz 20; Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 10.12.2014 - B 6 KA 45/13 R, BSGE 118, 30, Rz 18; Urteil des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 16.05.2013 - 6 AZR 556/11, BAGE 145, 163, Rz 50).
  • FG München, 27.07.2011 - 1 K 2410/08

    Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit

    c) Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, dass Umsatzsteuer, welche für solche steuerpflichtige Leistungen geschuldet wird, die ein Insolvenzschuldner während des Insolvenzverfahrens durch seine Arbeit und mit Hilfe von nach § 811 Nr. 5 ZPO unpfändbaren Gegenständen im Rahmen einer Erwerbstätigkeit erbracht hat, nicht nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu den Masseschulden zählt (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 7. April 2005 V R 5/04, BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848; offen gelassen in BFH-Urteil vom 15. Dezember 2009 VII R 18/09, BFHE 228, 6, BStBl II 2010, 758).

    Auch dieses wollte den Neuerwerb im Interesse der Insolvenzgläubiger umfassend zur Masse ziehen, so dass nur ein Verzicht des Insolvenzverwalters hierauf den Insolvenzbeschlag aufheben bzw. verhindern konnte (vgl. BFH-Urteil vom 15. Dezember 2009 VII R 18/09, BFHE 228, 6, BStBl II 2010, 758).

  • FG Düsseldorf, 21.07.2016 - 11 K 613/13

    Berücksichtigung einer Einkommensteuerschuld sowie von auf die nach Eröffnung des

    Die im vorliegenden Fall anwendbare Insolvenzordnung (vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom 13. April 2007) regelt das Institut der Freigabe zwar nicht; die Möglichkeit der Freigabe wurde den Insolvenzverwaltern jedoch von der Rechtsprechung eingeräumt (vgl. BGH-Urt. v. 01.02.2007 IX ZR 178/05, DB 2007, 1189; BFH-Urt. v. 15.12.2009 VII R 18/09, BStBl. II 2010, 758).
  • FG Schleswig-Holstein, 28.11.2013 - 1 K 159/12

    Einkommensteuer auf laufenden Gewinnen aus der Beteiligung an einer

    Auch schon vor Einführung des hier nicht anwendbaren § 35 Abs. 2 InsO zum 1. Juli 2007 war es dem Insolvenzverwalter möglich, bestimmte Massegegenstände freizugeben und in das insolvenzfreie Vermögen des Insolvenzschuldners zu überführen (vgl. das BFH-Urteil vom 15. Dezember 2009 VII R 18/09, BFH/NV 2010, 1044 unter Hinweis auf das BGH-Urteil vom 1. Februar 2007 IX ZR 178/05, NJW-RR 2007, 1205).
  • AG Duisburg, 22.04.2010 - 60 IN 26/09

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines selbstständigen

    Dies gilt selbst dann, wenn der Schuldner die selbständige Tätigkeit mit Gegenständen ausübt, die nach § 811 Abs. 1 Nr. 5, 7 InsO unpfändbar sind (Uhlenbruck/Hirte, InsO, 13. Aufl. 2010, § 35 RdNr. 104; BT-Drucks. 16/3227, S. 17; vgl. auch BFH, ZIP 2010, 635, 636).
  • FG Düsseldorf, 21.07.2016 - 11 K 423/15
    Allerdings hat die Rechtsprechung für die frühere Gesetzeslage das Institut der Freigabe begründet (vgl. BGH Urt. v. 01.02.2007 IX ZR 178/05, DB 2007, 1189; BFH Urt. v. 15.12.2009 VII R 18/09, BStBl. II 2010, 758).

    Aus der Freigabeerklärung musste sich unmissverständlich der Wille zu einem dauernden Verzicht auf die Massezugehörigkeit ergeben (vgl. BFH Urt. v. 15.12.2009 VII R 18/09, BStBl. II 2010, 758).

  • FG Sachsen, 30.11.2011 - 6 K 1512/10

    Berechtigung des FA zur Verrechnung eines Umsatzsteuererstattungsanspruchs der

    Der Umsatzsteueranspruch des Beklagten ist nicht durch die Abgabe übereinstimmender Willenserklärungen entstanden, denen sich der Beklagte angesichts des Risikos, als Gläubiger nahezu rechtlos gestellt zu werden (vgl. Braun, Kommentar zu Insolvenzordnung , § 96 Rdnr. 14), was als unbefriedigend angesehen wird (vgl. BFH, BStBl. II 2010, 758), hätte enthalten können, sondern kraft Gesetzes.

    Sofern der Auffassung zu folgen sein sollte, dass eine Verrechnungslage ausscheide, weil umsatzsteuerlich kein anderes Unternehmen entstanden sei und es sich deshalb nicht um eine "Aufrechnung" im Sinne zweier gegenläufiger Ansprüche handele, da der Saldo der unselbständigen Besteuerungsgrundlagen (berechneter Umsatzsteuer und abgesetzte Vorsteuer) nur einen Anspruch im Steuerschuldverhältnis darstelle, der in eine Steuerschuld oder einen Vergütungsanspruch münde (BFH, BStBl. II 2010, 758), durfte der Beklagte nach § 16 Abs. 2 Satz 1 UStG von der Umsatzsteuer (des Insolvenzschuldners) den Vorsteuerbetrag (der Masse) absetzen.

  • FG Sachsen, 08.09.2011 - 6 K 501/10

    Zulässigkeit der Verrechnung des Vorsteuervergütungsanspruchs der Insolvenzmasse

  • FG Köln, 28.06.2012 - 11 K 1069/09

    Einkommensteuer: Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit

  • FG München, 21.07.2010 - 10 K 3005/07

    Einkommensteuer des Jahres nach der Insolvenzeröffnung als Masseverbindlichkeit

  • FG Köln, 21.04.2011 - 6 K 1598/07

    Frage der Zugehörigkeit von Umsatzsteuervergütungsansprüchen (aus einem

  • FG Sachsen, 21.09.2010 - 3 K 1110/07

    Aufrechnung von Insolvenzforderungen gegen Steuererstattungsansprüche aus vom

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